Gespräch Mann und Frau
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Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Informationen zur erforderlichen Schnittstelle

Im Rahmen der zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) können auf Veranlassung unserer Kunden auch Drittanbieter (sog. Third Party Provider) in Echtzeit über eine Schnittstelle (API) Zugang zu Zahlungskonten erlangen. Eine Dokumentation der für die Schnittstelle erforderlichen Informationen kann per E-Mail jederzeit angefordert werden. 

Bei Problemen mit der Schnittstelle ersuchen wir Sie, uns unter der oben angeführten E-Mailadresse zu kontaktieren.

Hier (im Mozilla Firefox zu öffnen) finden Sie die vierteljährlichen Statistikdaten bezüglich der Leistung/Verfügbarkeit der PSD2 API (gemäß Art 32 Abs 4 der RTS).

Merkblatt der Europäischen Kommission für Verbraucher gem. § 38 ZaDiG 2018

Das Merkblatt finden Sie hier.