Nachhaltig investieren

Was bedeutet die ESG-Richtlinie der EU für Sie als Anleger:innen? Und wie nachhaltig können Sie mit uns investieren?

Nachhaltig veranlagen

Unser Beratungsprozess

Ihre Wünsche nach nachaltigen Produkten in Ihrem Portfolio erheben wir standardisiert bereits in den ersten Gesprächen. Jede Strategie, jeder Investment-Baustein, hat unterschiedliche Ausprägungen und bildet Nachhaltigkeit unterschiedlich ab. Daher ist eine umfassende und transparente Beratung diesbezüglich unerlässlich. Unsere Kundenberater und -beraterinnen beantworten gerne alle Ihre Fragen und stellen auf Basis Ihrer Präferenzen das passende Portfolio zusammen!

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ESG

Die EU-Richtlinie für nachhaltige Investments

Die EU hat mit ihrer Richtlinie ein Rahmenwerk an Beurteilungskriterien zur Nachhaltigkeit in der Finanzbranche erlassen, das eine nachhaltigere Zukunft sicher stellen soll und Ihnen mehr Klarheit bei der Anlageentscheidung bieten soll. Besonders wie sich veranlagte Gelder auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken, soll Ihnen transparent gemacht werden.

ESG kurz erklärt

Anhand der ESG-Kriterien der EU-Richtlinie kann bewertet werden, ob eine Investition als nachhaltig gilt oder nicht. 

Die Kriterien

E (Environment) die Investition zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt

S (Social) die Investition zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt, insbesondere eine Investition, die zur Bekämpfung von Ungleichheiten beiträgt oder den sozialen Zusammenhalt, die soziale Integration und die Arbeitsbeziehungen fördert oder eine Investition in Humankapital oder zugunsten wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen und die Investition kein Umweltziel oder soziales Ziel erheblich beeinträchtigt

G (Governance) die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten bzw. verantwortungsvollen Unternehmensführung anwenden, insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung von Mitarbeitern sowie der Einhaltung der Steuervorschriften.

Ökologisch nachhaltig

Nach der Taxonomie-Verordnung gilt eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit dann als "ökologisch nachhaltig", wenn

  • die wirtschaftliche Tätigkeit zumindest einem Umweltziel dient und einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leistet,
  • die wirtschaftliche Tätigkeit nicht gleichzeitig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer Umweltziele führt,
  • die wirtschaftliche Tätigkeit unter Einhaltung des festgelegten Mindestschutzes ausgeübt wird (betrifft Menschen- und Arbeitnehmerrechte, Leitsätze in der Unternehmensführung etc.), sowie
  • dabei die entsprechenden technischen Vorgaben, die an Kennzahlen gemessen werden, eingehalten werden (z.B. Schwellenwerte für Emissionen oder CO2- Fußabdruck).
Sechs Umweltziele

Die Taxonomie-Verordnung nennt sechs Umweltziele:

Klimaschutz
Darunter versteht man Beiträge zur Stabilisierung von Treibhausgasemissionen, also eine Vorgehensweise, die den Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur auf deutlich unter 2 °C zu halten versucht. Da es einige Wirtschaftstätigkeiten gibt, die sich negativ auf die Umwelt auswirken, kann ein wesentlicher Beitrag zu einem Umweltziel auch darin bestehen, solche negativen Auswirkungen zu verringern. Beispiele hierfür sind der Ausbau klimaneutraler  Mobilität  oder  die  Erzeugung  sauberer  Kraftstoffe  aus erneuerbaren Quellen.

Anpassung an den Klimawandel
Darunter versteht man Tätigkeiten, welche nachteilige Auswirkungen des derzeitigen oder künftigen Klimas oder die Gefahr nachteiliger Auswirkungen auf die Tätigkeit selbst, Menschen, die Natur oder Vermögenswerte verringern oder vermeiden soll.
 
Die nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
Hierzu zählt z.B. der Schutz vor den nachteiligen Auswirkungen der Einleitung von städtischem und industriellem Abwasser

Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
Recycling", aber auch die Verbesserung der Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
z.B. Verbesserung der Luft-, Wasser- oder Bodenqualität in den Gebieten, in denen die Wirtschaftstätigkeit stattfindet, aber auch die Beseitigung von Abfall

Der Schutz und die Wiederherstellung der Artenvielfalt (Biodiversität) und der Ökosysteme
Gemeint sind hier unter anderem nachhaltige Landnutzung und- bewirtschaftung oder die nachhaltige Waldbewirtschaftung.