Gut zu wissen.
Bie Bilder können – sofern nicht anders kommuniziert – für folgende Zwecke verwendet werden:
Foto- und Videoaufnahmen.
Berechtigte und verhältnismäßige Interessen an der Nutzung der Aufnahmen zu den vorgenannten Zwecken gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f. DSGVO i.V.m. § 12 Abs 2 Nr. 4 DSG.
Die Bildaufnahmen werden – sofern nicht anders kommuniziert – solange aufbewahrt, wie das zu den vorgenannten Zwecken erforderlich ist. Die Bildaufnahmen können intern unbeschränkt aufbewahrt werden, z.B. zur Sicherung von urheberrechtlichen Rechtsansprüchen durch Nachweis von Originalaufnahmen und darüber hinaus aus Gründen zeitgeschichtlicher Dokumentation. Im Fall der Veröffentlichung, können die Aufnahmen solange publiziert werden, wie die jeweiligen Publikationsträger, Artikel oder Beiträge öffentlich zugänglich sind.
Bildaufnahmen können auch von den Teilnehmern der Veranstaltung in deren eigener Verantwortung erstellt werden. Wir bitten die Teilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme auf ihre Persönlichkeitsrechte. Während der Veranstaltung können Medienvertreter vor Ort sein und in eigener Verantwortung Bildaufnahmen erstellen.
Wir bitten Sie besondere Rücksicht auf minderjährige Personen zu nehmen und diese nicht oder nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bzw. bei Jugendlichen ab 16. Lebensjahr mit deren Einwilligung abzulichten.
Als betroffener Person steht Ihnen grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung Widerspruch und Datenübertragbarkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an:
Zürcher Kantonalbank Österreich AG
Abteilung Marketing
Getreidegasse 10
5020 Salzburg
event@zkb-oe.at
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