Business Meeting
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Kundenzufriedenheitsstudie 2022

Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kunden der Zürcher Kantonalbank Österreich AG, die zu Beginn des Gewinnspiels mit Stichtag 01. Oktober 2022 das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Eine Teilnahme im Namen Dritter ist nicht erlaubt. Gewinnspielplattformen und Personen, die keine Kunden oder Mitarbeiter der Zürcher Kantonalbank Österreich AG sind, sind von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen.
Gewinner werden von der Zürcher Kantonalbank Österreich AG verständigt. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr. Eine Abgeltung des Gewinns in bar, in anderen Sachwerten oder dessen Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinnes besteht nicht.

Die Gewinner werden telefonisch kontaktiert und der Gewinn in Folge eines persönlichen Termins an den Gewinner übergeben.

Die Zürcher Kantonalbank Österreich AG weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Die Applikation kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber der Zürcher Kantonalbank Österreich AG entstehen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Fälle, in denen aus technischen Gründen z. B. Infektion des Computersystems mit Viren, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels erschwert, beeinflusst oder unmöglich wird.

Die Zürcher Kantonalbank Österreich AG übernimmt keine Gewähr für entgangene Gewinnchancen. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die Zürcher Kantonalbank Österreich AG von dieser Person für den entstandenen Schadenersatz verlangen.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Auf diesen Vertrag findet, unter Ausschluss von Kollisionsnormen, ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Die Zürcher Kantonalbank Österreich AG ist auch berechtigt, den Teilnehmer an einem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Ist der Teilnehmer Verbraucher iSd KSchG und hat er im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so ist für eine Klage gegen ihn die Zuständigkeit des Gerichtes gegeben, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung liegt (§ 14 KSchG).